Im Falle des Falles ist man voll schuldig:
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Geisterfahren auf Radwegen
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Wer auf dem Bürgersteig fährt, macht ja schon mal grob etwas falsch, selbt wenn es die richtige Seite wäre. Viel zu viele machen das, weil sie glauben da sicherer zu sein. Spannend ist, dass letztlich die Versicherer es verschieden sahen...
Anders ist es übrigens bei der Benutzung eines Radweges gegen die Richtung. Da haben auch schon Amtsgerichte gegen den Autofahrer geurteilt, da er in beide Richtungen schauen müsse, da er nicht wissen kann, ob der Radweg nicht doch zweiseitig ist..
Ein Problem bei Urteilen von Amtsgerichten ist, dass sie vielleicht die Richtung vorgeben, aber ein anderes Amtsgericht das trotzdem anders sehen kann.
Für Grundsatzurteile fehlt es dann auch schon mal am Streitwert oder der Streitlust der Parteien.
Knud
Anders ist es übrigens bei der Benutzung eines Radweges gegen die Richtung. Da haben auch schon Amtsgerichte gegen den Autofahrer geurteilt, da er in beide Richtungen schauen müsse, da er nicht wissen kann, ob der Radweg nicht doch zweiseitig ist..
Ein Problem bei Urteilen von Amtsgerichten ist, dass sie vielleicht die Richtung vorgeben, aber ein anderes Amtsgericht das trotzdem anders sehen kann.
Für Grundsatzurteile fehlt es dann auch schon mal am Streitwert oder der Streitlust der Parteien.
Knud
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