Genehmigungspflichtige Radtouren insbesondere in SH

Stockumer Junge
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Beitragvon Stockumer Junge » 27.08.2014, 09:07

Ein Artikel aus der WAZ zu diesem Thema:

http://www.derwesten.de/panorama/famili ... 40965.html

Das liest sich ja schon ein wenig anders. Ne geführte Tour mit 60 Personen beeinträchtigt den Verkehr doch schon sehr. Und dazu gehören natürlich auch geführte CTFs. Die sollte man nicht nur nach Generalausschreibung CTF genehmigen lassen.
berndmeyer

Beitragvon berndmeyer » 27.08.2014, 09:32

Freie Fahrt, für freie Bürger ist mein Motto. Alles Blödsinn.
stolk
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Beitragvon stolk » 27.08.2014, 14:26

Alles halb so wild, sagt das Verkersministerium Schlewig-Holsteins:

http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/ ... llung.html

Und ohne Stockumer Junge nahe treten zu wollen: Das ist Quatsch! Definiere mal bitte was eine "erhelbliche Beeinträchtigung" des Verkehrs ist. Da scheiden sich nämlich die Geister.
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crumble
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Beitragvon crumble » 27.08.2014, 16:51

stolk hat geschrieben:Und ohne Stockumer Junge nahe treten zu wollen: Das ist Quatsch! Definiere mal bitte was eine "erhelbliche Beeinträchtigung" des Verkehrs ist. Da scheiden sich nämlich die Geister.
Dann empfehle ich Dir mal eine gefuehrte Tour zur hamburger Sternfahrt mitzumachen. Die Leute, die dort normalerweise mitfahren, fahren nicht in einer kompakten 2er Reihe mit vorhersehbaren Linien. Da kann eine Gruppe mit 60 Fahrern schon etliche 100 m lang sein und sich nur sehr schwer ueberholen lassen.

Allerdings fahren sie nach Moeglichkeit verkehrsarme Wege und als Verband nur dann, wenn sie Kreuzungen mit Streckenposten absichern.

Die Anzahl der Fahrer, ab der so etwas Genehmigungspflichtig sein soll, wundert mich nur. Ab 16 wuerde ich das verstehen, denn dann darf man einen Verband bilden, der vermutlich genehmigungspflichtig ist. Ansonsten waren doch immer nur Veranstaltungen ueber 100 Teilnehmer genehmigungspflichtig?
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Dreckschleuder
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Beitragvon Dreckschleuder » 28.08.2014, 12:48

crumble hat geschrieben:Die Anzahl der Fahrer, ab der so etwas Genehmigungspflichtig sein soll, wundert mich nur. Ab 16 wuerde ich das verstehen, denn dann darf man einen Verband bilden, der vermutlich genehmigungspflichtig ist. Ansonsten waren doch immer nur Veranstaltungen ueber 100 Teilnehmer genehmigungspflichtig?
Man sollte nicht Teilnehmerzahl und Gruppengröße verwechseln... Ich hatte vorletztes Jahr erstmals und einmalig die 100 Teilnehmer-Schwelle überschritten.

Schon nach wenigen Kilometern gab es keine Gruppen mehr mit mehr als 30 Fahrern...
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Beitragvon Stockumer Junge » 28.08.2014, 17:00

crumble hat geschrieben:Allerdings fahren sie nach Moeglichkeit verkehrsarme Wege und als Verband nur dann, wenn sie Kreuzungen mit Streckenposten absichern.
Haben diese Streckenposten in den Verkehr eingegriffen? In jeder Genehmigung steht drin, dass diese dies nicht tun dürfen.
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Beitragvon Dreckschleuder » 28.08.2014, 17:08

Stockumer Junge hat geschrieben:...ich weiß leider nicht, wie man zitiert.
Zitieren: Rechts über jedem Beitrag siehst Du einen Button, auf den Du klickst, um diesem in Deinem Beitrag zu zitieren. Es erscheint: EckigeKlammerAuf quote="Stockumer Junge" EckigeKlammerZu...ich weiß leider nicht, wie man zitiert.

Ich habe bei RTFs durchaus AUCH mal die Erfahrung gemacht, daß Streckenposten aktiv die Straße gesperrt haben, um beliebig kleine Gruppen die Straße queren zu lassen. Meistens jedoch wird nur signalisiert, daß man gefahrlos queren kann.

Sperrungen großer Kreuzungen habe ich nur nach dem Start von Veranstaltungen wie z. B. Bad Oldesloe durch die Polizei selbst erlebt.
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Beitragvon radfreunde » 28.08.2014, 21:41

An allen Veröffentlichungen gibt es einen Funken Wahrheit. Vor kurzer Zeit war wieder das berühmte Sommerloch in den Medien und einige haben sich da einen Schuh angezogen, der ihnen ein paar Nummern zu groß war. Allerdings hat es viel Wirbel gegeben.

Noch mal in Kürze: Anmeldepflichtig sind Veranstaltungen, wenn
- sie mehr als 100 Teilnehmer haben,
- Landes- und Bundesstraßen benutzen oder kreuzen und dabei eine "erhebliche Verkehrbehinderung" darstellen.

Straßensperrungen dürfen nur Polizisten vornehmen und das machen sie nur bei wenigen Veranstaltungen. Und einige andere Mißverständnisse gibt es auch noch.

Wer ist es denn, der genehmigungspflichtige Veranstaltungen an jedem Wochenende durchführt? Der ADFC oder die Landfrauen oder die Freiwilligen Feuerwehren? Nein, es sind die Radsportler und Triathleten und (wenige) private Eventagenturen.

Jeder der einmal eine RTF angemeldet hat, kennt die Auflagen, die in jedem Kreis/Gemeinde anders sind und mehrere Seiten stark sind. Dieses ist der Grund, warum es in SH seit diesem Jahr neben den Sport-Koordinatoren auch einen Koordinator Verkehr (wie auch beim BDR) gibt, der dieses landeseinheitlich geregelt haben möchte. Die ersten Termine in der Politik stehen, es gibt auch die ersten Erkenntnisse, die aber nicht erst in der Presse müssen.

Schaun wir mal, was draus wird.

Wir sehen uns bei der nächsten RTF in Wedel.

wilf
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Beitragvon crumble » 29.08.2014, 09:12

Stockumer Junge hat geschrieben:
crumble hat geschrieben:Allerdings fahren sie nach Moeglichkeit verkehrsarme Wege und als Verband nur dann, wenn sie Kreuzungen mit Streckenposten absichern.
Haben diese Streckenposten in den Verkehr eingegriffen? In jeder Genehmigung steht drin, dass diese dies nicht tun dürfen.
Das kommt darauf an, was ein Eingriff in den Verkehr ist. Sie stoppen nicht den Querverkehr, sondern sie sie bleiben beim Ueberqueren auf der Strasse stehen, damit alle in einem Rutsch rueber kommen.
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Beitragvon Stockumer Junge » 03.09.2014, 08:39

Ich zitierte mal unsere Auflage (bei allen 12 Genehmigungen in diesem Jahr gleich) zum Eingriff in den Straßenverkehr:

Anlage zur Veranstaltung gemäß § 29 Abs. 2 Stvo:

Aktenzeichen ...

6.13:

Die Ordner unterliegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.Polizeiliche Befügnisse dürfen sie nicht ausüben (Kommentar: Z.B. ne Kreuzung absperren) Sie haben auf das verkehrsgerechte Verhalten der Teilnehmer zu achten, ggf. die Teilnehmer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuweisen oder bei großen Verstößen den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Alle Ordner müssen, soweit sie nicht durch besondere Dienstkleidung kenntlich gemacht sind, Warnwesten tragen. Außerdem müssen Sie das 18.Lebensjahr vollendet haben, sofern es sich nicht um Verkehrskadetten handelt.

Meines Erachtens sollten man also die Finger davon lassen, irgendwie in den Verkehr einzugreifen.

Es gibt auch einen Bundesbeauftragen Verkehr des BDR. Ein ehemaliger Polizist aus Bayern. Er möchte erreichen, dass Genehmigungen auf 7 Kernpunkte zusammengestrichen wird. Ich denke, dass dies dann ein Handlungsleitfaden für die Genehmigung in den Ländern sein kann. Der Erlass zur Genehmigung von Sportveranstaltungen ist in NRW aus den 90ern. Eine Überarbeitung ist schon nötig.

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